Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) erarbeitet und veröffentlicht Stellungnahmen zur Rechnungslegung, die die Mitglieder des IDW in ihrer Prüfungspraxis zu beachten haben. Abweichungen müssen dokumentiert und ausführlich begründet werden. Dadurch bekommen diese Stellungnahmen ein großes Gewicht. Sie sind aber leider nicht frei zugänglich, sondern können nur kostenpflichtig beim IDW-Verlag bestellt werden.

Die Deutsche Aktuar-Vereinigung (DAV) hat sich mit der Anwendung von IAS 19 auf die deutsche betriebliche Altersversorgung beschäftigt und die Ergebnisse in einer Richtlinie zusammengefasst. Mitglieder der DAV müssen die Richtlinie bei ihrer aktuariellen Arbeit beachten und dürfen nur in begründeten Fällen davon abweichen. Daneben gibt es Ergebnisberichte aus den Arbeitsgruppen zu speziellen Fragestellungen nach HGB.

 

Letzte Überprüfung der Links: 12.10.2024