Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) erarbeitet und veröffentlicht Stellungnahmen zur Rechnungslegung, die die Mitglieder des IDW in ihrer Prüfungspraxis zu beachten haben. Abweichungen müssen dokumentiert und ausführlich begründet werden. Dadurch bekommen diese Stellungnahmen ein großes Gewicht. Sie sind aber leider nicht frei zugänglich, sondern können nur kostenpflichtig beim IDW-Verlag bestellt werden.
- HGB, allgemein: IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW RS HFA 30) vom 16.12.2016
- HGB, speziell zu Verpflichtungen gegenüber Beamten: IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen gegenüber Beamten und deren Hinterbliebenen (IDW RS HFA 23) vom 03.03.2017
- HGB, speziell zu Rückdeckungsversicherungen: IDW Rechnungslegungshinweis: Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021) vom 30.04.2021
- IFRS, Zweifelsfragen zu Planvermögen: IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Anwendung von IFRS (IDW RS HFA 2) vom 29.06.2018
Die Deutsche Aktuar-Vereinigung (DAV) hat sich mit der Anwendung von IAS 19 auf die deutsche betriebliche Altersversorgung beschäftigt und die Ergebnisse in einer Richtlinie zusammengefasst. Mitglieder der DAV müssen die Richtlinie bei ihrer aktuariellen Arbeit beachten und dürfen nur in begründeten Fällen davon abweichen. Daneben gibt es Ergebnisberichte aus den Arbeitsgruppen zu speziellen Fragestellungen nach HGB.
- IFRS, allgemein: DAV-Richtlinie: Anwendung von IAS 19 Employee Benefits auf die betriebliche Altersversorgung in Deutschland vom 13.01.2023
- HGB, Rententrendannahme: DAV-Ergebnisbericht: Inflationsabhängige Rententrendannahme bei der Bewertung unmittelbarer Pensionsverpflichtungen nach HGB und IFRS vom 22.04.2024
- HGB, Passivierungswahlrecht: DAV-Ergebnisbericht: Handelsrechtliches Passivierungswahlrecht und Passivierungspflicht beim Arbeitgeber für Verpflichtungen aus mittelbaren Versorgungszusagen vom 10.06.2019
- HGB, entgeltlich übernommene Verpflichtungen: DAV-Ergebnisbericht: Handelsrechtliche Bilanzierung entgeltlich übernommener Versorgungsverpflichtungen vom 27.10.2017
Letzte Überprüfung der Links: 12.10.2024