Links
In der ersten Auflage des Buchs waren Quelltexte noch mit abgedruckt. In der zweiten Auflage wurden sie auf CD-ROM mitgegeben, beim Nachdruck wurden sie auf der Internetseite des Verlags zur Verfügung gestellt. Beim Seminar gab es bis 2022 noch Ausdrucke im Seminarordner. Mittlerweile sind alle Quelltexte kostenlos im Internet verfügbar. Die Links habe ich hier zusammengestellt.
Aktuelle Informationen zum Thema Pensionsrückstellungen (und zu weiteren Themen rund um die betriebliche Altersversorgung) veröffentliche ich als Chefaktuar von Mercer auf LinkedIn, Twitter und in meinem Blog Hagemanns Bilanzen.
Daneben veröffentlicht Mercer monatlich den Rechnungszins nach IAS 19 und HGB.
Für Gesetze gibt es im Internet verschiedene kostenlose Quellen, beispielsweise www.gesetze-im-internet.de. Sehr komfortabel ist www.buzer.de, wo es beispielsweise möglich ist, das Ergebnis von Suchanfragen als Link zu verwenden und so immer wieder dieselbe Zusammenstellung von Paragrafen abzurufen. Zudem können frühere Versionen verglichen und direkt die Gesetzesmaterialien aufgerufen werden. Außerdem gibt es eine Vorschau auf einen zitierten Paragrafen, wenn man mit der Maus über den Link fährt. Daher verwende ich diesen Anbieter, um die im Buch und im Seminar verwendeten Gesetze zusammenzustellen:
Betriebsrentengesetz (BetrAVG)
- BetrAVG
- nur §§ 1–4, 6, 16 BetrAVG
- ergänzend: Einigungsvertrag, Anlage I Kapitel VIII A III Sachgebiet A - Arbeitsrechtsordnung
- ergänzend: §§ 195, 613a BGB
Handelsgesetzbuch (HGB)
- HGB
- nur Drittes Buch Handelsbücher
- nur §§ 246, 249, 253, 266, 268, 275, 277, 285 HGB
- ergänzend: Artikel 28, 48, 66, 67, 75 EGHGB
- ergänzend: Rückstellungsabzinsungsverordnung
Einkommensteuergesetz (EStG)
Unter EUR-Lex veröffentlicht die EU die konsolidierte Fassung aller in EU-Recht übernommener IFRS und Interpretationen.
Diese Seite bietet die Möglichkeit,
- in eine andere Amtssprache umzuschalten (ganz oben rechts);
- die komplette IFRS-Verordnung in allen Amtssprachen im html- oder pdf-Format abzurufen (oben: Languages and formats available bzw. Verfügbare Sprachen und Formate);
- die Verordnung in bis zu drei Sprachen vergleichend nebeneinander anzusehen (oben: Multilingual display bzw. Mehrsprachige Anzeige);
- frühere Versionen anzusehen (links: Show all versions bzw. Alle Fassungen anzeigen);
- direkt zu bestimmten Stellen der Verordnung zu springen (links: Table of contents bzw. Inhalt).
Nachteil: Da die Seite alle Standards und Interpretationen beinhaltet, ist sie sehr groß.
Daneben besteht die Möglichkeit, die Standards und Interpretationen direkt bei der IFRS Foundation abzurufen. Hier ist allerdings eine (kostenlose) Anmeldung erforderlich.
- IAS 19: Employee Benefits
- IFRIC 14: IAS 19—The Limit on a Defined Benefit Asset, Minimum Funding Requirements and their Interaction
Nachteil: Diese Fassungen entsprechen nicht unbedingt dem letzten Stand, da neue Fassungen erst nach einiger Zeit kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Zudem kann es sein, dass diese Fassungen noch nicht in EU-Recht übernommen wurden.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) erarbeitet und veröffentlicht Stellungnahmen zur Rechnungslegung, die die Mitglieder des IDW in ihrer Prüfungspraxis zu beachten haben. Abweichungen müssen dokumentiert und ausführlich begründet werden. Dadurch bekommen diese Stellungnahmen ein großes Gewicht. Sie sind aber leider nicht frei zugänglich, sondern können nur kostenpflichtig beim IDW-Verlag bestellt werden.
- HGB, allgemein: IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Handelsrechtliche Bilanzierung von Altersversorgungsverpflichtungen (IDW RS HFA 30) vom 16.12.2016
- HGB, speziell zu Verpflichtungen gegenüber Beamten: IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen gegenüber Beamten und deren Hinterbliebenen (IDW RS HFA 23) vom 03.03.2017
- HGB, speziell zu Rückdeckungsversicherungen: IDW Rechnungslegungshinweis: Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021) vom 30.04.2021
- IFRS, Zweifelsfragen zu Planvermögen: IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Einzelfragen zur Anwendung von IFRS (IDW RS HFA 2) vom 29.06.2018
Die Deutsche Aktuar-Vereinigung (DAV) hat sich mit der Anwendung von IAS 19 auf die deutsche betriebliche Altersversorgung beschäftigt und die Ergebnisse in einer Richtlinie zusammengefasst. Mitglieder der DAV müssen die Richtlinie bei ihrer aktuariellen Arbeit beachten und dürfen nur in begründeten Fällen davon abweichen. Daneben gibt es Ergebnisberichte aus den Arbeitsgruppen zu speziellen Fragestellungen nach HGB.
- IFRS, allgemein: DAV-Richtlinie: Anwendung von IAS 19 Employee Benefits auf die betriebliche Altersversorgung in Deutschland vom 13.01.2023
- HGB, Rententrendannahme: DAV-Ergebnisbericht: Inflationsabhängige Rententrendannahme bei der Bewertung unmittelbarer Pensionsverpflichtungen nach HGB und IFRS vom 22.04.2024
- HGB, Passivierungswahlrecht: DAV-Ergebnisbericht: Handelsrechtliches Passivierungswahlrecht und Passivierungspflicht beim Arbeitgeber für Verpflichtungen aus mittelbaren Versorgungszusagen vom 10.06.2019
- HGB, entgeltlich übernommene Verpflichtungen: DAV-Ergebnisbericht: Handelsrechtliche Bilanzierung entgeltlich übernommener Versorgungsverpflichtungen vom 27.10.2017
Letzte Überprüfung der Links: 12.10.2024