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Synopse

Buchrücken von Fachliteratur

Die verschiedenen Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen im internationalen Abschluss (IFRS), im deutschen handelsrechtlichen Abschluss (HGB) und in der Steuerbilanz in einer tabellarischen Übersicht.

Vergleich IFRS-Abschluss, Handels- und Steuerbilanz

  IFRS-Abschluss HGB-Abschluss Steuerbilanz
Rückstellungsbildung für unmittelbare Zu­sagen Passivierungspflicht Passivierungswahlrecht für Altzusagen, ansonsten Passivie­rungspflicht wie Handelsbilanz, al­lerdings zusätzliche Voraussetzungen wie Schriftform zu beach­ten
Rückstellungsbildung für mittelbare Zusa­gen falls Defined Contri­bution, sofortige Be­rücksichtigung der Beitragszahlungen als Aufwand, keine Rückstellungsbil­dung; ansonsten keine abweichende Behand­lung mittelbarer Zusa­gen (ggf. aber Plan­vermögen, s.u.) Passivierungswahlrecht Passivierungsverbot
Bewertungsverfahren zwingend PUC-Me­thode PUC-Methode; bei Zusagen mit ratierli­cher Unverfallbarkeit ggf. auch Teilwertver­fahren Teilwertverfahren zwingend vorge­schrieben; bei Entgeltumwandlung mindestens Barwert der unverfallbaren Anwartschaft
Rechnungszins Stichtagszins auf Ba­sis von Unterneh­mensanleihen mit Ra­ting AA; Anwendung einer Zinsstrukturkur­ve 10-Jahres-Durchschnittszins (Vergleichsberechnung mit 7-Jahres-Durchschnittszins) auf Basis von Swaps und Unter­nehmensanleihen; Zins für die durchschnittliche Restlaufzeit; pauscha­ler Ansatz einer Lauf­zeit von 15 Jahren möglich 6 %
Bezüge- und Renten­dynamik sind entsprechend der langfristigen Erwar­tung in die Bewertung einzubeziehen sind entsprechend der langfristigen Erwar­tung in die Bewertung einzubeziehen nur feststehende Er­höhungen sind zu be­rücksichtigen
Fluktuation entsprechend der langfristigen Erwar­tung entsprechend der langfristigen Erwar­tung pauschal über Min­destalter
Rechnungsmäßiges Pensionsalter entsprechend der langfristigen Erwar­tung entsprechend der langfristigen Erwar­tung feste Altersgrenze, späteres Alter oder flexible Altersgrenze der gesetzlichen Ren­tenversicherung
Biometrische Rechnungsgrundlagen i. d. R. Heubeck-Richttafeln 2018 G i. d. R. Heubeck-Richttafeln 2018 G i. d. R. Heubeck-Richttafeln 2018 G
Behandlung besonde­rer Zusageformen wertpapiergebundene Zusagen werden in Deutschland üblicherweise mit dem Zeitwert der Wertpapiere ange­setzt wertpapiergebundene Zusagen werden mit dem Zeitwert der Wertpapiere ange­setzt; analoge Be­handlung versiche­rungsorientierter Zu­sagen –
Behandlung besonde­rer Vermögensgegen­stände Planvermögen wird mit Zeitwert bewertet und mit Verpflichtung saldiert; kongruente qualifizieren­de Lebensversiche­rungen werden mit DBO der Verpflich­tung angesetzt Deckungsvermögen wird mit Zeitwert be­wertet und mit Ver­pflichtung saldiert; ggf. Bewertungsein­heiten, falls Deckungsvermögenseig­enschaft nicht vorliegt –
Voraussetzung für Saldierung Vermögen muss von eigenständiger Einheit gehalten werden, die nur diesem Zweck dient (Ausnahme: qualifizierende Le­bensversicherungen); Vermögen darf nur den Versorgungsleis­tungen dienen und darf nicht an das Un­ternehmen zurückge­zahlt werden Vermögensgegenstände müssen dem Zu­griff der übrigen Gläubiger entzogen sein und dürfen aus­schließlich der Erfül­lung der Pensionsver­pflichtungen dienen –
Beispiele für zu sal­dierendes Vermögen Vermögensgegenstände im CTA, verpfän­dete Rückdeckungs­versicherungen Vermögensgegenstände im CTA (außer be­triebsnotwendiges Vermögen); verpfän­dete Rückdeckungs­versicherungen, ver­pfändete Fondsanteile –
Verteilungsmöglichkeiten keine Verteilungsmöglichkeiten (aber Entlas­tung der GuV durch erfolgsneutrale Erfassung von Bewertungsänderungen) keine Verteilungs­möglichkeiten (außer für den Übergang vom alten HGB auf das BilMoG: 15-Jah­res-Verteilung von Zuführungen) Drittelungsmöglichkeit von Zuführungen bei Barwerterhöhun­gen um 25 %, bei erstmaliger Rückstel­lungsbildung oder bei Ausscheiden mit un­verfallbarer Anwart­schaft bzw. im Leis­tungsfall
Erfolgswirksame Veränderungen der Pensionsrückstellungen Dienstzeitaufwand, Nettozinsen alle Veränderungen der Pensionsrückstellungen alle Veränderungen der Pensionsrückstellungen
Erfolgsneutrale Veränderungen der Pensionsrückstellungen Bewertungsänderungen – –
Anhangangaben umfangreiche Anhangangaben mit Angaben zu Risiken und kompletter Überleitung der Pensionsrückstellungen unter Beachtung vieler Einzeleffekte nur grundlegende Anhangangaben, beispielsweise bei Saldierung –

 

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