Synopse
Die verschiedenen Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen im internationalen Abschluss (IFRS), im deutschen handelsrechtlichen Abschluss (HGB) und in der Steuerbilanz in einer tabellarischen Übersicht.
IFRS-Abschluss | HGB-Abschluss | Steuerbilanz | |
Rückstellungsbildung für unmittelbare Zusagen | Passivierungspflicht | Passivierungswahlrecht für Altzusagen, ansonsten Passivierungspflicht | wie Handelsbilanz, allerdings zusätzliche Voraussetzungen wie Schriftform zu beachten |
Rückstellungsbildung für mittelbare Zusagen | falls Defined Contribution, sofortige Berücksichtigung der Beitragszahlungen als Aufwand, keine Rückstellungsbildung; ansonsten keine abweichende Behandlung mittelbarer Zusagen (ggf. aber Planvermögen, s.u.) | Passivierungswahlrecht | Passivierungsverbot |
Bewertungsverfahren | zwingend PUC-Methode | PUC-Methode; bei Zusagen mit ratierlicher Unverfallbarkeit ggf. auch Teilwertverfahren | Teilwertverfahren zwingend vorgeschrieben; bei Entgeltumwandlung mindestens Barwert der unverfallbaren Anwartschaft |
Rechnungszins | Stichtagszins auf Basis von Unternehmensanleihen mit Rating AA; Anwendung einer Zinsstrukturkurve | 10-Jahres-Durchschnittszins (Vergleichsberechnung mit 7-Jahres-Durchschnittszins) auf Basis von Swaps und Unternehmensanleihen; Zins für die durchschnittliche Restlaufzeit; pauschaler Ansatz einer Laufzeit von 15 Jahren möglich | 6 % |
Bezüge- und Rentendynamik | sind entsprechend der langfristigen Erwartung in die Bewertung einzubeziehen | sind entsprechend der langfristigen Erwartung in die Bewertung einzubeziehen | nur feststehende Erhöhungen sind zu berücksichtigen |
Fluktuation | entsprechend der langfristigen Erwartung | entsprechend der langfristigen Erwartung | pauschal über Mindestalter |
Rechnungsmäßiges Pensionsalter | entsprechend der langfristigen Erwartung | entsprechend der langfristigen Erwartung | feste Altersgrenze, späteres Alter oder flexible Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung |
Biometrische Rechnungsgrundlagen | i. d. R. Heubeck-Richttafeln 2018 G | i. d. R. Heubeck-Richttafeln 2018 G | i. d. R. Heubeck-Richttafeln 2018 G |
Behandlung besonderer Zusageformen | wertpapiergebundene Zusagen werden in Deutschland üblicherweise mit dem Zeitwert der Wertpapiere angesetzt | wertpapiergebundene Zusagen werden mit dem Zeitwert der Wertpapiere angesetzt; analoge Behandlung versicherungsorientierter Zusagen | – |
Behandlung besonderer Vermögensgegenstände | Planvermögen wird mit Zeitwert bewertet und mit Verpflichtung saldiert; kongruente qualifizierende Lebensversicherungen werden mit DBO der Verpflichtung angesetzt | Deckungsvermögen wird mit Zeitwert bewertet und mit Verpflichtung saldiert; ggf. Bewertungseinheiten, falls Deckungsvermögenseigenschaft nicht vorliegt | – |
Voraussetzung für Saldierung | Vermögen muss von eigenständiger Einheit gehalten werden, die nur diesem Zweck dient (Ausnahme: qualifizierende Lebensversicherungen); Vermögen darf nur den Versorgungsleistungen dienen und darf nicht an das Unternehmen zurückgezahlt werden | Vermögensgegenstände müssen dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen sein und dürfen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen dienen | – |
Beispiele für zu saldierendes Vermögen | Vermögensgegenstände im CTA, verpfändete Rückdeckungsversicherungen | Vermögensgegenstände im CTA (außer betriebsnotwendiges Vermögen); verpfändete Rückdeckungsversicherungen, verpfändete Fondsanteile | – |
Verteilungsmöglichkeiten | keine Verteilungsmöglichkeiten (aber Entlastung der GuV durch erfolgsneutrale Erfassung von Bewertungsänderungen) | keine Verteilungsmöglichkeiten (außer für den Übergang vom alten HGB auf das BilMoG: 15-Jahres-Verteilung von Zuführungen) | Drittelungsmöglichkeit von Zuführungen bei Barwerterhöhungen um 25 %, bei erstmaliger Rückstellungsbildung oder bei Ausscheiden mit unverfallbarer Anwartschaft bzw. im Leistungsfall |
Erfolgswirksame Veränderungen der Pensionsrückstellungen | Dienstzeitaufwand, Nettozinsen | alle Veränderungen der Pensionsrückstellungen | alle Veränderungen der Pensionsrückstellungen |
Erfolgsneutrale Veränderungen der Pensionsrückstellungen | Bewertungsänderungen | – | – |
Anhangangaben | umfangreiche Anhangangaben mit Angaben zu Risiken und kompletter Überleitung der Pensionsrückstellungen unter Beachtung vieler Einzeleffekte | nur grundlegende Anhangangaben, beispielsweise bei Saldierung | – |