Nach einem Bericht des Postillon hat die Deutsche Bahn eine herbe Niederlage vor Gericht hinnehmen müssen. Wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, erfüllt der Winterfahrplan der Deutschen Bahn alle Voraussetzungen eines Glücksspiels. So hänge das Eintreffen eines Zuges ausschließlich vom Zufall ab.
Die vollständige Urteilsbegründung liegt offenbar noch nicht vor. Die Folgen werden weitreichend sein. Fraglich ist beispielsweise, ob die Lose (von der Deutschen Bahn Tickets genannt) weiterhin über das Internet und über Automaten verkauft werden dürfen.
In dem aktuellen Urteil spielten Nebenauslosungen offenbar keine Rolle. Das Thema "Wagenreihung" in Verbindung mit dem Zusatzlos "Sitzplatzreservierung" wurde vom Gericht nicht aufgegriffen. Knifflig wird auch die Frage der Süßigkeiten- und Getränkeautomaten sein, die von Fremdanbietern auf den Bahnsteigen betrieben werden. Zwar ist die Gewinnchance wesentlich höher als bei der Hauptauslosung der Deutschen Bahn, aber auch hier gewinnt nicht jedes Los.