Wie der Berliner Herold bereits am 20.12.2013 berichtete, hat das Bundesverfassungsgericht die Regel "Punktrechnung vor Strichrechnung" für verfassungswidrig erklärt. Da es keinen sachlichen Grund für die Bevorzugung der Punktrechnung gebe, müsse sie zukünftig aus den Lehrbüchern getrichen werden. Auch die Regel "Alter vor Schönheit" könnte nach dem Bericht des Berliner Herold nun fallen.
Offen lässt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, wie in der Praxis nun mit vergleichbaren Regeln umzugehen ist. Wir empfehlen, bis zu einer endgültigen Klärung durch das oberste Gericht zumindest "rechts vor links" weiter zu beachten, auch wenn zu erwarten ist, dass die Partei "Die Linke" eine Klage dagegen anstrengen wird.
Der ganze Artikel: http://berliner-herold.de/news/verfassungsgericht-verbietet-diffamierung-der-strichrechnung/