Obwohl es schon in einem Bericht der DUZ aus 2013 stand, hat es sich leider erst jetzt bis zu mir herumgesprochen: Die Uni Leipzig hat mit der neuen Grundordnung auch eine neue Sprachregelung ausprobiert, die beiden Geschlechtern gerecht werden soll. Statt umständlich männliche und weibliche Bezeichnungen ständig nebeneinander aufzuführen, werden ausschließlich die weiblichen Bezeichnungen verwendet. In einer Fußnote wird klargestellt, dass damit Männer und Frauen gleichermaßen gemeint sind und Männer weiterhin die männlichen Bezeichnungen führen können.
Nun finden sich in der Grundordnung Sätze wie: "Inhaberinnen einer Funktion oder eines Mandats sind verpflichtet, nach Ablauf ihrer Amtszeit ihre Funktion oder ihr Mandat verantwortungsvoll weiterzuführen, bis eine Nachfolgerin bestellt oder gewählt ist, wenn keine Stellvertreterin oder Ersatzvertreterin bestimmt ist." Oder: "Die Vertreterinnen der Gruppe der Hochschullehrerinnen, der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und der Gruppe der sonstigen Mitarbeiterinnen in den Fakultätsräten, die Dekaninnen, Prodekaninnen und Studiendekaninnen sowie die Gleichstellungsbeauftragten werden für eine dreijährige Amtszeit gewählt."
Wie wir einem Interview der Süddeutschen Zeitung mit der Uni-Rektorin Beate Schücking entnehmen können, waren die Mitglieder des erweiterten Senats bei der Beschlussfassung aber wohl nüchtern. Dass in einem Artikel auf Spiegel online vom "Herrn Professorin" die Rede ist, führte wiederum zu einem erzürnten Kommentar der Linken in Westsachsen. Dort wird erklärt: "Und weil die Variante mit dem generischen Maskulinum, bei der man einfach die männliche Variante schreibt und am Anfang per Fußnote klarstellt, dass sich davon gefälligst auch die Frauen angesprochen zu fühlen haben, eben nicht gendergerecht ist, wurde irgendwann als Kompromiss die Verwendung des generischen Femininums vereinbart."