Wie einem Bericht der FAZ zu entnehmen ist, sind zwei Personen, die sich sexuell zu Tieren hingezogen fühlen, mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot von Sex mit Tieren gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Beschwerdeführer waren übrigens ein Mann und eine Frau.
Aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes ergibt sich, dass es sich bei sexuellen Handlungen an Tieren nicht um eine Straftat, sondern um eine Ordnungswidrigkeit handelt. Ein Bußgeld kann 25.000 Euro betragen. Der dadurch angestrebte Schutz der Tiere rechtfertige den Eingriff in das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Beschwerdeführer. Der Tatbestand greife im Übrigen nur, wenn das Tier zu einem artwidrigen Verhalten gezwungen werde. Es geht also wohl nicht um einvernehmlichen Sex mit Tieren.
Das Verbot gibt es erst ein paar Jahre. Wie sich aus einem Artikel auf Spiegel online ergibt, wurden sexuelle Handlungen an Tieren 1969 straffrei gestellt und wurden auch nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Und auf der Seite des ZETA-Vereins erfährt man, dass viele Zoophile Tiere als möglichst gleichberechtigten Lebensgefährten behandeln und nicht auf bloße Sexobjekte reduzieren möchten.