Roter Pkw, an dem Unkraut hochwächst
Ein vergessenes Fahrzeug des kommunalen Fuhrparks?

Am 14.12.2023 hat der Rat der Stadt das Integrierte Klimaschutzkonzept mit dem Ziel der Klimaneutralität 2035 beschlossen. Im Handlungsfeld „Vorbildfunktion Stadtverwaltung“ ist die Maßnahme VS1 „Elektrischer kommunaler Fuhrpark und Fuhrparkmanagement“ enthalten. Die Maßnahmenbeschreibung enthält verschiedene Aktivitäten und Meilensteine, die teilweise kurzfristig umzusetzen sind. Um die Ausgangslage und Stand der Umsetzung zu verstehen, habe ich eine Anfrage an die Stadt gestellt. Die Antworten waren überraschend.

Informationsfreiheit

Solche Anfragen kann jede Bürgerin und jeder Bürger stellen. Das Informationsfreiheitsgesetz NRW eröffnet allen Menschen die Möglichkeit, bei Behörden Informationen zu erfragen. Es gilt auf Landesebene ebenso wie auf kommunaler Ebene. Die Herausgabe der Informationen darf nur in bestimmten Fällen verweigert werden, beispielsweise aus Gründen des Datenschutzes (wenn es um andere Personen geht), aber auch, wenn die Informationen an anderer Stelle ohnehin bereits verfügbar sind.

Liegt kein Ausschlussgrund vor, müssen die Informationen unverzüglich, spätestens nach einem Monat zur Verfügung gestellt werden. Normalerweise sind die Auskünfte gebührenfrei. Bei besonders aufwendigen Anfragen darf die Behörde aber eine Gebühr von maximal 1.000 Euro erheben. Bei Schwierigkeiten kann man sich an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (LDI) in NRW, Bettina Gayk, wenden.

Entsprechende Gesetze gibt es auch in anderen Bundesländern und auf Bundesebene. Das Portal „Frag den Staat“ unterstützt bei Anträgen nach den Informationsfreiheitsgesetzen und veröffentlicht die Antworten. Für meine Anfrage habe ich dieses Portal aber nicht genutzt.

Links:

Meine Anfrage an die Stadt

Nun zu meiner konkreten Anfrage. Am 30.05.2024 habe ich per E-Mail eine Reihe von Fragen zum kommunalen Fuhrpark an die Stadt Mülheim an der Ruhr geschickt. Bei den Fragen ging es um den Bestand an Fahrzeugen, der Antriebsart und Nutzung, der Finanzierung und Bestandsentwicklung, aber auch um die Nutzung anderer Verkehrsmittel und die Einstellung eines Fuhrparkmanagers.

Am 04.07.2024 lag noch keine Antwort vor. Ich habe daher per Mail nachgefragt und bekam direkt am nächsten Tag eine Rückmeldung von einem Mitarbeiter der Stabsstelle Klimaschutz und Klimaanpassung, die meine Anfrage koordinierte: Zwecks gewissenhafter Beantwortung meiner Fragen wurde etwas mehr Zeit erbeten.

Dem habe ich zwar entsprochen, aber dennoch ging es danach schnell: Am 09.07.2024 erhielt ich ein Dokument, das meine Fragen und die Antworten der Stadtverwaltung enthielt. Da Fragen und Antworten umfangreich waren, habe ich meinerseits ein paar Tage für die Prüfung benötigt.

Leider enthielten die Fragen ein paar Ungereimtheiten. Manche Fragen schienen mir falsch beantwortet zu sein, bei manchen Fragen widersprachen sich die Antworten, andere waren unvollständig. Daher habe ich am 14.07.2024 nachgehakt. Mit Fragen zu den Antworten wollte ich auf die Ungereimtheiten hinweisen.

Am 22.07.2024 erhielt ich eine Mail mit der Aussage, dass meine Nachfrage als erneuter Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW angesehen werde. Zudem sei der Aufwand größer als bei einer einfachen Auskunft, weshalb Gebühren zu erheben seien. Diese könnten bis zu 500 Euro betragen.

Am 23.07.2024 habe ich geantwortet, dass ich mit meinen Nachfragen keinen neuen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW stellen wollte, sondern lediglich auf Ungereimtheiten in den bisherigen Antworten aufmerksam machen wollte. Ich habe darüber hinaus darauf hingewiesen, dass ich eine Eingabe zum Fuhrpark an die Stadt richten wollte und daher nicht einen weiteren Monat warten wolle.

Für meine Eingabe würde ich also die bisherigen Antworten verwenden, auch wenn sie meiner Meinung nach teilweise unvollständig und teilweise fehlerhaft sind. Falls die Stabsstelle bis zum 09.08.2024 noch Änderungen vornehmen wolle, würde ich diese allerdings noch berücksichtigen, so mein Vorschlag.

Bis zum 09.08.2024 lagen mir aber keine Korrekturen der Antworten vom 09.07.2024 vor. Das heißt, meine ursprünglichen Fragen wurden auch innerhalb von zwei Monaten nicht vollständig beantwortet.

Im Folgenden gebe ich meine Fragen und die Antworten der Stadtverwaltung wieder und kommentiere sie. Die Kommentare umfassen im Wesentlichen die Ungereimtheiten, deretwegen ich meine Nachfragen gestellt habe.

Anzahl der Fahrzeuge unbekannt

1. Wie viele Pkw enthält der Fuhrpark der Stadtverwaltung?

Antwort: Eine Abfrage darüber erfolgte durch die Stabstelle Klimaschutz im 1. Quartal 2024. Amt 11 ist aktuell zuständig für die Beschaffung von 16 Leasingfahrzeugen für verschiedene Fachbereiche und für die Verwaltung der 7 Dienstfahrzeuge des Verwaltungsvorstandes.

Diese Antwort erweckt den Eindruck, als wäre der Bestand an Pkw 16 + 7 = 23. Nach der Antwort auf die spätere Frage 4.2 enden allerdings innerhalb des nächsten Jahres 13 + 2 = 15 Leasingverträge. Dabei kann es sich nur um weitere Leasingverträge handeln, womit wir schon bei 38 Fahrzeugen wären. Zudem würde ich aus der Antwort auf Frage 4.2 schließen, dass der Bestand sogar noch größer sein muss, vermutlich mehr als 50 Fahrzeuge.

Die einfache Frage, wie viele Pkw der kommunale Fuhrpark enthält, wurde also von der Stadtverwaltung nicht beantwortet. Verschiedene Möglichkeiten gehen mir durch den Kopf: Vielleicht weiß das Leasingunternehmen, wie viele Fahrzeuge vorhanden sind. Vielleicht stehen die Fahrzeuge auch alle auf demselben Parkplatz und man könnte am Wochenende einfach nachzählen. Ich würde es ja tun, wenn ich wüsste, wo die Fahrzeuge stehen.

Ein weiterer Punkt fällt auf: Der Verwaltungsvorstand besteht aus sechs Personen. Dennoch gibt es offenbar sieben Dienstfahrzeuge für den Verwaltungsvorstand. Möglicherweise hängt es damit zusammen, dass der Oberbürgermeister einen Fahrer hat, vgl. Artikel in der WAZ vom 04.04.2024. Dass sich daraus die Notwendigkeit eines siebten Dienstfahrzeuges ergibt, ist aber nicht unmittelbar einsichtig.

Nicht gemeinschaftlich genutzt, aber auch nicht persönlich zugeordnet

2. Wie viele Pkw sind

2.1. gemeinschaftlich genutzte Fahrzeuge?

Antwort: -

Auch an dieser Antwort habe ich Zweifel. 16 + 15 + x weitere Fahrzeuge (s. o.), die nicht dem Verwaltungsvorstand zugeordnet sind, müssten doch eigentlich gemeinschaftlich genutzt sein. In der Antwort auf Frage 4.2 wird der Begriff Poolfahrzeug verwendet. Poolfahrzeuge sind doch sicher gemeinschaftlich genutzte Fahrzeuge.

2.2. persönlich zugeordnete Dienstfahrzeuge?

Antwort: 7

Ist bei sechs Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes tatsächlich auch das siebte Fahrzeug persönlich zugeordnet? Also vielleicht zwei Fahrzeuge für den Oberbürgermeister?

2.2.1. Wie viele sind für dienstliche Zwecke unverzichtbar?

Antwort: 7 Dienstfahrzeuge des Verwaltungsvorstandes unverzichtbar

Dass bei sechs Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes sieben Fahrzeuge unverzichtbar sind, ist nicht unmittelbar einsichtig.

2.2.2. Wie viele werden auch privat genutzt?

Antwort: 6 Dienstfahrzeuge des Verwaltungsvorstandes werden privat genutzt

2.2.3. Wie viele werden überwiegend oder ausschließlich privat genutzt?

Antwort: -

2.2.4. Besteht für diese persönlich zugeordneten Dienstfahrzeuge eine vertragliche oder anderweitige Verpflichtung der Stadt?

Antwort: -

Wenn der Strich nein bedeuten soll, hätte die Stadt also keine Verpflichtung, den Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes Dienstwagen zur Verfügung zu stellen, oder, umgekehrt ausgedrückt, der Verwaltungsvorstand hätte keinen Rechtsanspruch, die Dienstwagen privat zu nutzen. Das erscheint mir zweifelhaft.

2.2.5. Können die betroffenen Personen entscheiden, welches Fahrzeug mit welcher Antriebstechnik angeschafft wird?

Antwort: Die Antriebsart wird in einem Leistungsverzeichnis innerhalb des Rahmenvertrages festgelegt.

Unklar bleibt, um welchen Rahmenvertrag es sich handelt. Vielleicht ist damit der Rahmenvertrag mit dem Leasingunternehmen gemeint, doch diesen könnte man sicherlich ändern. Es erscheint mir schwer vorstellbar, dass der Verwaltungsvorstand keinen Einfluss auf die Antriebsart hat.

Doch kein E-Auto im Bestand?

3. Wie viele Pkw haben

3.1. einen konventionellen Antrieb mit fossilen Brennstoffen?

Antwort: die 16 neu beschafften Fahrzeuge haben einen konventionellen Antrieb mit fossilen Brennstoffen.

Offen bleibt die Frage, wie viele der anderen Fahrzeuge einen konventionellen Antrieb haben. Aber natürlich ist die Frage schwer zu beantworten, wenn nicht einmal die Gesamtzahl bekannt ist.

3.2. einen Elektroantrieb?

Antwort: -

Nach dem Integrierten Klimaschutzkonzept, Seite 100, unter „Ausgangslage“ ist die „Stadt Mülheim an der Ruhr [...] bereits zum Teil auf Elektrofahrzeuge im kommunalen Fuhrpark umgestiegen.“ Nach der Antwort auf diese Frage gibt es dagegen keinen Pkw mit Elektroantrieb im kommunalen Fuhrpark. Was stimmt denn nun?

3.3. einen anderen Antrieb?

Antwort: 5 Dienstfahrzeuge des Verwaltungsvorstandes sind Hybrid-Fahrzeuge.

Es bleiben zwei weitere Dienstfahrzeuge des Verwaltungsvorstandes, für die diese Frage nicht beantwortet wurde. Und natürlich die unbekannte Zahl weiterer Fahrzeuge.

4. Wie viele Pkw sind

4.1. gekauft? Was ist das durchschnittliche Alter der gekauften Pkw?

Antwort: -

Es gibt also keinen Pkw, der sich im Eigentum der Stadt befindet. Aber angesichts der unvollständigen Erfassung der Fahrzeuge ist auch diese Antwort sicher nicht zuverlässig.

4.2. geleast? Wie ist das Ende der Leasingverträge über die nächsten Jahre verteilt?

Antwort: Im September und Oktober 2024 enden die Leasingverträge für 13 Poolfahrzeuge des städtischen Fuhrparks, im März und Mai 2025 enden zwei weitere Leasingverträge (dies ist die Anzahl, die Amt 11 bekannt ist und für die Amt 11 mit dem Abschluss neuer Leasingverträge beauftragt ist)

Die Leasingverträge der Dienstfahrzeuge des Verwaltungsvorstandes haben eine Laufzeit von 12-18 Monaten. Im Jahr 2025 laufen fünf Leasingverträge aus.

Auch hier fehlt wieder die Gesamtzahl der geleasten Fahrzeuge. Die Hinweise für das Auslaufen der Leasingverträge dürften ebenfalls nicht vollständig sein, vermutlich laufen 2026 weitere Leasingverträge aus.

Ein zusätzliches Fahrzeug

5. Wie viele Fahrzeuge werden nach der gegenwärtigen Planung in den Jahren 2024 und 2025 neu in den Fuhrpark aufgenommen, und zwar

5.1. mit konventionellem Antrieb mit fossilen Brennstoffen?

Antwort: ein Fahrzeug wird aufgenommen.

Aus den bisherigen Antworten entnehme ich, dass in den Jahren 2024 und 2025 mindestens 16 (Frage 1) + 13 + 2 (Frage 4.2, Pool) + 5 (Frage 4.2, Verwaltungsvorstand) Leasingfahrzeuge neu angeschafft werden. Die Zahl müsste also viel größer sein.

Dass hier nur ein Fahrzeug erwähnt wird, heißt vermutlich, dass es sich bei diesem Fahrzeug nicht um eine Ersatz-, sondern um eine Neubeschaffung handelt Somit hieße das, dass sich die Anzahl der Pkw im städtischen Fuhrpark bis Ende 2025 um ein Fahrzeug erhöht. Das wäre dann eigentlich eigentlich die Antwort auf Frage 6.

5.2. mit Elektroantrieb?

Antwort: -

5.3. mit einem anderen Antrieb?

Antwort: -

5.4. Wie viele davon sollen gekauft, wie viele geleast werden?

Antwort: das Fahrzeug wird geleast.

6. Wie entwickelt sich planungsgemäß die Bestandszahl der Pkw im kommunalen Fuhrpark bis Ende 2025?

Antwort: -

Wie schon bei Frage 5.1 geschrieben, müsste sich die Gesamtzahl der Fahrzeuge 2025 um ein Fahrzeug erhöhen. Wenn aber die Zahl der Fahrzeuge im Bestand nicht bekannt ist, kann natürlich auch keine Bestandszahl Ende 2025 angegeben werden.

7. Wie hoch ist derzeit die durchschnittlich jährlich zurückgelegte Strecke

Antwort: Differenziertere Angaben zu den Emissionen, Kraftstoffverbräuchen und/oder Jahreskilometer liegen im Stab Klimaschutz und Klimaanpassung nicht vor. Die Ämter der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr verzichten auf die fahrzeugspezifische Erfassung und Auswertung der Kraftstoffverbräuche und/oder Jahreskilometerleistung pro Fahrzeug, daher werden diese Daten amtsintern auch nicht erfasst.

Das ist zwar nachvollziehbar, bedeutet aber auch, dass niemand wirklich beurteilen kann, ob die Fahrzeuge tatsächlich alle benötigt werden.

7.1 der gemeinschaftlich genutzten Pkw?

Antwort: -

7.2 der persönlich zugeordneten Dienstfahrzeuge?

Antwort: ca. 15.000 km bei den Dienstfahrzeugen des Verwaltungsvorstandes.

E-Bikes im Angebot, Bus und Bahn dagegen nicht

8. Wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern

8.1. steht die Nutzung von Pkw des Fuhrparkes offen?

Antwort: Allen Mitarbeiter*innen steht die Nutzung von dienstlichen Pkw für Dienstfahrten offen.

Das widerspricht der Antwort zu Frage 2.1. Offenbar sind die Fahrzeuge doch gemeinschaftlich genutzt.

8.2. werden VRR-Zeitfahrkarten als Alternative zur Pkw-Nutzung zur Verfügung gestellt?

Antwort: Alle Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr haben die Möglichkeit ein personenbezogenes Firmenticket im Abonnement für jeweils ein Jahr zu erwerben.

Damit ist sicherlich das Jobticket zur privaten Nutzung einschließlich des Weges zur Arbeit gemeint. Meine Fragen beziehen sich aber natürlich auf Dienstfahrten. Ich schließe aus der Antwort, dass es keine Zeitfahrkarten zur dienstlichen Nutzung gibt, also insbesondere kein übertragbares Ticket 2000, das nach Bedarf anstelle eines dienstlichen Pkw verwendet werden könnte.

8.3. wird der Zugang zu Leih-Fahrrädern o. ä. angeboten?

Antwort: Die Stabsstelle Klimaschutz und Klimaanpassung hat im Jahr 2023 ein E-Bike und ein elektrisch unterstütztes Lastenrad angeschafft. Die Räder stehen allen Mitarbeiter*innen der Verwaltung zum Ausleihen für Dienstfahrten zur Verfügung.

9. Wie viele der folgenden Fahrzeuge gehören zum Fuhrpark der Stadtverwaltung?

9.1. Pedelecs/E-Bikes

Antwort: 0

Das widerspricht der Antwort zu Frage 8.3, wonach es zwei E-Bikes gibt.

9.2. Elektro-Roller

Antwort: 0

9.3. Fahrräder

 Antwort: 1

10. In welchem Umfang werden solche Fahrzeuge genutzt?

Antwort: Die Mitarbeiter*innen der Verwaltung nutzen gelegentlich die Möglichkeit, Dienstfahrten mit dem E-Bike oder dem Lastenrad zurückzulegen.

Warten auf den Ratsbeschluss

11. Mit welchen Maßnahmen werden Anreize geschaffen, Dienstfahrten möglichst klimafreundlich zu planen und durchzuführen?

Antwort: Das Integrierte Klimaschutzkonzept zur Klimaneutralität 2035 (V 23/0562-01) definiert 33 Maßnahmen in verschiedenen Handlungsfeldern, die zur Erreichung der bilanziellen Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2035 beitragen sollen. Die 33 Maßnahmen müssen auf einzelne Projekte untergegliedert, kommuniziert und in die Gesamtverwaltung implementiert werden. Die Stadtverwaltung erarbeitet dazu ein Projektplan mit Zeit- und Kostenplan zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts. Die konkreten Projekte, die in diesem Projektplan definiert werden und Anreize für eine klimafreundliche Dienstfahrt schaffen sollen, können wir noch nicht benennen.

Denkbar wäre es, dass die Stadtverwaltung auch ohne einen Beschluss des Rates Anreize schafft, Dienstfahrten möglichst klimafreundlich zu gestalten. Das wird vermutlich aber nicht in Erwägung gezogen.

12. Wurde wie geplant Ende 2023 oder Anfang 2024 ein Fuhrparkmanager bzw. eine Fuhrparkmanagerin mit entsprechender IHK-Zertifizierung eingestellt?

Antwort: Nein, bis heute wurde kein Fuhrparkmanager bzw. eine Fuhrparkmanagerin mit entsprechender IHK-Zertifizierung eingestellt.

12.1. Wenn ja, wann hat er seine Tätigkeit begonnen (bzw. wann wird er seine Tätigkeit beginnen)?

Antwort: - 

12.2. Wenn nein, warum nicht?

Antwort: Eine Stellenausschreibung eines Fuhrparkmanagers bzw. einer Fuhrparkmanagerin mit entsprechender IHK-Zertifizierung kann erst erfolgen, wenn der Rat der Stadt Mülheim an der Ruhr den Projektplan mit Zeit- und Kostenplan zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts beschlossen hat.

Ich befürchte, aus dieser Antwort muss man schließen, dass die Stadt keine Maßnahme aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept umsetzen wird, solange nicht der komplette Projektplan mit allen Maßnahmen beschlossen ist.

Für diese konkrete Maßnahme, die zunächst mit zusätzlichen Kosten für die Stadt verbunden ist, ist das vielleicht noch nachvollziehbar. Es ist aber zu befürchten, dass auch kostenneutrale Maßnahmen nicht in Erwägung gezogen werden, bis das gesamte Paket beschlossen ist. Die Stadtverwaltung wartet also wohl erst einmal ab.

13. Wie weit ist die Einführung eines digitalen Fuhrparkmanagements fortgeschritten? Kann die geplante Einführung bis 2025 eingehalten werden?

Antwort: -

Möglicherweise ist mit dem Strich gemeint, dass es ohne Fuhrparkmanager auch kein Fuhrparkmanagement gibt, aber mangels Antwort bleibt das unklar.

Wie geht es weiter?

Derzeit arbeite ich an einer Eingabe an den Rat der Stadt, in der ich Bezug auf die Antworten der Stadtverwaltung nehmen werde. Aus meiner Sicht ist es dringend erforderlich, dass hier Licht ins Dunkel gebracht wird und nicht routinemäßig immer wieder neue Fahrzeuge angeschafft werden.