Über meine zweite Eingabe zum städtischen Fuhrpark habe ich bereits berichtet: Der Mülheimer Umweltausschuss hat meine Anregungen aufgegriffen und die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung zu prüfen. Nur leider steht das nicht in der Niederschrift. Daher folgt auf die zweite schon die dritte Eingabe.
Vorgeschichte
Meine Aktivitäten zum Fuhrpark der Stadt Mülheim an der Ruhr umfassen mittlerweile zwei Anträge nach dem Informationsfreiheitsgesetz und zwei Eingaben nach § 24 der Gemeindeordnung NRW. In der Sitzung des Mülheimer Ausschusses für Umwelt und Energie (Umweltausschuss) am 31.01.2025 wurden meine Anregungen zur Verkleinerung und Elektrifizierung des Fuhrparks aufgegriffen und der Verwaltungsvorstand beauftragt, die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen zu prüfen. Nun wurde die Niederschrift zur Sitzung veröffentlicht. Den dort protokollierten Beschluss kann ich nicht nachvollziehen.
Links:
- Meine Zusammenfassung der Behandlung der Eingabe im Umweltausschuss
- Artikel vom 17.02.2025 in der WAZ: „Kein Klimavorbild: Verwaltung hat einen zu großen Fuhrpark“ (€)
- Auszug aus der Niederschrift zur Behandlung meiner Angabe im Ratsinformationssystem [Archiv]
Wortlaut der Niederschrift
Beratungsverlauf:
Herr Hagemann trug seine Eingabe inhaltlich vor.
Herr Beigeordneter Blasch führte aus, dass das Dezernat VI bereits, mit Ausnahme z.B. des Bauhofs, überwiegend elektrifiziert unterwegs sei. Er gab an, dass städtische Fahrzeuge dezentral beschafft werden. Für das Mobilitätsmanagement sei das Dezernat I zuständig. Ein betriebliches Mobilitätskonzept soll hierzu erstellt werden. Dabei sollen Fahrzeuge auf Elektrofahrzeuge umgestellt werden. Außerdem werde geprüft, ob Fahrzeuge eingespart werden können. Das Personalamt werde sich damit auseinandersetzen.
Frau Erd fasste zusammen, dass die Verwaltung den Vorschlag aufgenommen habe. Es werde umgesetzt, allerdings werde dafür Zeit benötigt.
Herr Hagemann fügte hinzu, dass seine Vorschläge als Übergangsregelung zu verstehen und zunächst für PKWs gedacht seien. Ansonsten gehe kostbare Zeit verloren.
Herr Oesterwind (CDU) wies auf den HVO Kraftstoff (Hydrotreated Vegetable Oil) hin, der aus Abfällen und Reststoffen hergestellt werde. Diese Stoffe fallen ohnehin an und man könnte ab der ersten Tankfüllung CO2 einsparen. Außerdem sei dieser Kraftstoff für Baufahrzeuge sowie ältere Fahrzeuge geeignet. In Mülheim biete die Tramin Tankstelle HVO an. Ruhrbahn und MEG haben bereits Interesse gezeigt.
Herr Linsel (Bündnis90/DIE GRÜNEN) äußerte, dass bei einer Änderung im Beschaffungswesen jedes Dezernat eigenverantwortlich entscheiden könne und dies unmittelbar anwendbar sei. Er bat darum, den Vorschlag an den Verwaltungsvorstand weiterzugeben.
Herr Mühlenfeld (SPD) fragte, ob dies eine verbindliche Zusage sei. Er schlug vor, hierüber im Sinne einer Umsetzungsprüfung formal abstimmen zu lassen und wies auf die Möglichkeit von VRR-Tickets für Mitarbeiter der Verwaltung hin.
Herr Beigeordneter Blasch gab an, den Wunsch an den Verwaltungsvorstand mitzunehmen. Er gab zu bedenken, dass jedes Dezernat diese Möglichkeit auf Machbarkeit prüfen müsse. Das Personalamt werde die Möglichkeiten von übertragbaren VRR-Tickets für Dienstfahrten ermitteln. Herr Blasch merkte an, dass er den ÖPNV gelegentlich für dienstliche Termine nutze. Allerdings sei dies aufgrund enger Zeitpläne und komplexer Wegeketten nicht immer möglich.
Herr Cremer (Alpenverein) wies darauf hin, dass es bei der ersten Eingabe des Herrn Hagemann zu einem Kommunikationsproblem gekommen sei. Man werde zwar keine Einsparung von 100 % erreichen, aber 50 % wäre zunächst ausreichend. Man könne die Kosten für den städtischen Haushalt damit reduzieren.
Frau Erd fasste zusammen, dass der Ausschuss die Verwaltung mit der Prüfung der Umsetzung der Nutzung des HVO Kraftstoffs beauftragt.
Beschluss:
Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, die Möglichkeiten der Umsetzung der Nutzung des HVO Kraftstoffs zu prüfen.
Von der Niederschrift zur dritten Eingabe
Der protokollierte Beschluss enthält nur noch den Auftrag an die Verwaltung, die Nutzung von HVO-Kraftstoffen zu prüfen. Dieser Punkt war gar nicht Teil meiner Eingabe, sondern ein Vorschlag, den das Ausschussmitglied Herr Oesterwind in die Diskussion eingebracht hat.
Bei den folgenden Diskussionsbeiträgen ist nicht mehr klar, worauf sich Wörter wie „dies“, „den Vorschlag“ oder „hierüber“ beziehen. Zwar ging es immer um meine Eingabe, aber nach dem Wortlaut der Niederschrift könnte auch der Vorschlag zum HVO-Kraftstoff gemeint sein.
Ein solches Verständnis wird dadurch verstärkt, dass in der Zusammenfassung und im Beschluss nur noch die HVO-Kraftstoffe erwähnt werden, obwohl sie nach meiner Erinnerung zu diesem Zeitpunkt gar kein Thema mehr waren.
Die Niederschrift gibt nicht mehr zu erkennen, dass am Ende der Beschluss stand, die Umsetzung meiner Vorschläge zu prüfen. Ohne eine klare Erwähnung in der Niederschrift wird es aber sicher auch kein Handeln der Verwaltung geben. Daher halte ich eine Klarstellung für notwendig.
Ich habe zunächst versucht, den Inhalt direkt zu beanstanden und auf diesem Wege eine Änderung der Niederschrift herbeizuführen. Meine Einwände wurden allerdings zurückgewiesen. Zudem war die Niederschrift bereits abgestimmt und veröffentlicht. Somit war auf diesem Wege keine Änderung zu erreichen.
Damit habe ich nur noch den Weg gesehen, eine Klarstellung mit einer neuen Eingabe zu erreichen. Diese habe ich heute auf den Weg gebracht. Meine dritte Eingabe dient also nur dem Zweck, eine Klarstellung zur Niederschrift zu erreichen – eine Eingabe nur fürs Protokoll.
Wortlaut meiner dritten Eingabe
Stadt Mülheim an der Ruhr
per E-Mail an:
22. März 2025
Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW
E-2025-2 Kommunaler Fuhrpark, Anregung zur Niederschrift
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Eingabe rege ich eine Klarstellung zur Niederschrift der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie („Umweltausschuss“) vom 31.01.2025 an.
Hintergrund
Am 12.01.2025 habe ich meine Eingabe E-2025-1 an die Stadt gerichtet, in der ich angeregt habe:
Neu- und Ersatzbeschaffungen von Pkw des kommunalen Fuhrparks werden eingeschränkt.
Bis zur Einrichtung des kommunalen Mobilitätsmanagements werden Neu- und Ersatzbeschaffungen so weit reduziert, dass der Bestand an Pkw des bestellenden Amtes oder Dezernates zum Ende eines Kalenderjahres um mindestens 20 % unter dem Bestand zum Ende des vorangehenden Kalenderjahres liegt.
Die neuen Fahrzeuge werden mit elektrischem Antrieb bestellt. Außerdem wird eine niedrigere Fahrzeugklasse gewählt.
Soweit Ausnahmen von diesen Regeln erforderlich sind, entscheidet der Verwaltungsvorstand in jedem Einzelfall.
Außerdem beschafft die Stadt für Dienstfahrten ein übertragbares Ticket 2000 des VRR. Bei entsprechender Nutzung werden weitere Tickets erworben.
Die Vorgeschichte kann dem Text der Eingabe E-2025-1 entnommen werden.
Diese Eingabe wurde in der Sitzung des Umweltausschusses am 31.01.2025 diskutiert. Das Ergebnis war im Wesentlichen, dass sich der Umweltausschuss für die Annahme meiner Vorschläge ausgesprochen und den Verwaltungsvorstand beauftragt hat, die Umsetzung der Anregungen zu prüfen.
Aus der Niederschrift der Sitzung ist das allerdings nicht ersichtlich. Danach wird als Beschluss zu diesem Tagesordnungspunkt nur angeführt: „Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, die Möglichkeiten der Umsetzung der Nutzung des HVO Kraftstoffs zu prüfen.“
Dabei handelte es sich nicht um eine Anregung aus meiner Eingabe, sondern um einen Vorschlag, den ein Ausschussmitglied im Laufe der Diskussion gemacht hat.
Anregung: Klarstellung in der Niederschrift
Damit die Umsetzung meiner Eingabe E-2025-1 tatsächlich geprüft wird, ist es m. E. erforderlich, dass sich der Beschluss des Umweltausschusses klar aus der Niederschrift ergibt.
Sofern eine Änderung in der Niederschrift zur Sitzung am 31.01.2025 nicht mehr möglich ist, kann eine Klarstellung aber m. E. auch in der Niederschrift zur Sitzung erfolgen, in der diese neue Eingabe E-2025-2 behandelt wird.
Ein wesentliches Argument für die Umsetzung meiner Eingabe E-2025-1 bestand darin, dass es bei der Umsetzungsplanung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Mülheim an der Ruhr immer wieder zu Verzögerungen kommt. Mit Umsetzung meiner Anregungen könnte die Stadt dagegen bereits kurzfristig Einsparungen erzielen – sowohl im Hinblick auf das CO2-Budget als auch im Hinblick auf tatsächliche Kosten. Die Stadt könnte sofort ins Handeln kommen.
Daher sollte der Verwaltungsvorstand die Umsetzung kurzfristig prüfen und in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses darüber berichten.
Ich rege daher folgende Klarstellung an:
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, die Umsetzung der Anregungen aus der Eingabe „E-2025-1 Kommunaler Fuhrpark“ (stetige Verkleinerung des Fuhrparks, elektrischer Antrieb und kleinere Wagenklasse, Ausnahmegenehmigungen durch Verwaltungsvorstand, Ticket 2000 für Dienstfahrten) kurzfristig zu prüfen und über das Ergebnis der Prüfung in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie (voraussichtlich am 12.06.2025) zu berichten.
Ich möchte diesen Punkt in der Sitzung des Umweltausschusses am 08.04.2025 gerne kurz erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hagemann
Ausblick
Für den 31.03.2025 ist eine Sondersitzung des Umweltausschusses anberaumt. Möglicherweise wird die Niederschrift vom Umweltausschuss bereits zu diesem Termin abschließend zur Kenntnis genommen. Für diese Sitzung liegt meine Eingabe allerdings nicht fristgerecht vor.
Somit ist sie in der nächsten regulären Sitzung am 08.04.2025 zu behandeln. Immerhin ist es nicht notwendig, bis zur Juni-Sitzung zu warten.
Hoffen wir, dass sich alle Ausschussmitglieder an die Diskussion erinnern und die Klarstellung auch tatsächlich erfolgt.