Ein Besprechungsraum mit einem Teil des Podiums und Sitzbänken mit Mikros
Der Ratssaal im historischen Rathaus Mülheim an der Ruhr, in dem die Sitzung des Umweltausschusses stattfand

Am Dienstag, den 17.09.2024, wurde meine Eingabe zum städtischen Fuhrpark in Umweltausschuss behandelt. Ich konnte die öffentliche Sitzung von der Besuchertribüne verfolgen – und war nicht glücklich.

Vorgeschichte

Ende Mai 2024 habe ich einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW an die Stadt Mülheim an der Ruhr gerichtet, mit dem ich um Informationen zum kommunalen Fuhrpark gebeten habe. Diese Anfrage wurde im Juli 2024 mehr schlecht als recht beantwortet. Insbesondere konnte die Stadt weder den Bestand an Pkw noch die Auslastung beziffern. Daraufhin habe ich im August eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW an die Stadt gerichtet, in der ich anrege, Neuanschaffungen bis zur Erarbeitung eines Konzeptes auszusetzen.

Beiträge auf meiner Internetseite

Umsetzung meiner Eingabe

Schon bei der Umsetzung meiner Eingabe in eine Drucksache war ich irritiert. Aus meiner Anregung wurde eine Beschwerde gemacht, und die Zuständigkeit des Umweltausschusses wurde nur mit Kenntnisnahme angegeben.

Natürlich habe ich mir anstelle einer bloßen Kenntnisnahme zumindest eine Stellungnahme des Ausschusses gewünscht, schließlich habe ich einen konkreten Ratsbeschluss vorgeschlagen. Nachgefragt habe ich allerdings nicht. Vielleicht war das mein erster Fehler.

Etwa zwanzig Minuten vor Beginn der Sitzung sind meine Frau und ich zur Sitzung des Umweltausschusses erschienen. Der Ratssaal war bereits offen. Ich fragte die einzige anwesende Person, ob ich dort richtig sei, wenn ich als Gast an der Sitzung des Umweltausschusses teilnehmen wolle. Als Antwort bekam ich die Wegbeschreibung zur Zuschauertribüne. Dass ich hier nicht nachgefragt habe, war dann wohl mein zweiter Fehler.

Kleiner Einschub:

Am nächsten Tag habe ich mich per Mail erkundigt, ob es nicht möglich wäre, als Petent auch selbst an der Sitzung teilzunehmen. Ich erhielt die Auskunft,  dass ich sehr wohl die Möglichkeit bekommen hätte, meine Eingabe auch selbst vorzustellen, wenn ich mich vor der Sitzung bei der Schriftführerin gemeldet hätte.

Allerdings hatte ich diese Information im Vorfeld nicht bekommen. Nach § 26 der Hauptsatzung der Stadt Mülheim wird die Petentin bzw. der Petent zur Sitzung des entsprechenden Gremiums eingeladen. Tatsächlich bin ich vom Rechtsamt über die Sitzung informiert worden. Das Wort Einladung tauchte dort nicht auf.

So habe ich mich zu keinem Zeitpunkt eingeladen gefühlt. Wenn man die Menschen, Gepflogenheiten und Räumlichkeiten nicht kennt, ist man zunächst unsicher. Klare Aussagen würden dann helfen.

Doch zurück zur Sitzung.

Sitzung des Umweltausschusses vom 17.09.2024

Die Eingabe wurde nicht vorgestellt. Das ist nachvollziehbar, schließlich hatten sie alle Ausschussmitglieder rechtzeitig vor der Sitzung zugeschickt bekommen. Allerdings bezweifle ich, dass alle Ausschussmitglieder sich die Eingabe oder gar die angehängten Antworten auf meine Fragen an die Stadtverwaltung vorher durchgelesen hatten. Und so ging aus meiner Sicht auch die Diskussion am eigentlichen Thema vorbei.

Zuerst las die Leiterin der Stabsstelle Klimaschutz und Klimaanpassung, Ulrike Marx, eine kurze vorbereitete Stellungnahme vor. Wesentlicher Tenor war, dass für die Erarbeitung des von mir geforderten Konzeptes für den städtischen Fuhrpark keine Kapazitäten bestehen. Das Fuhrparkmanagement werde aber im Zuge der Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes ohnehin angegangen. Derzeit sei die Bestellung neuer Fahrzeuge dezentral organisiert. Vermutlich war meine Eingabe damit aus Sicht der Stadt bereits erledigt.

Der Beigeordnete Felix Blasch, Leiter des Dezernats VI, wies darauf hin, dass sein Dezernat schon überwiegend auf Pkw mit elektrischem Antrieb umgestellt sei. Insbesondere gebe es die elektrischen Smarts.

Blasch führte aus, dass man nicht ganz auf Pkw verzichten könne. Das war aber aus meiner Sicht eine Nebelkerze: Ich hatte in meiner Eingabe nicht die Abschaffung der Pkw gefordert, sondern nur eine vorübergehende Aussetzung von Neubestellungen, bis der Bedarf geklärt sei. Unbedingt notwendige Neuanschaffungen sollten nach meiner Eingabe einen elektrischen Antrieb haben. Beide Punkte wurden in der Sitzung nicht angesprochen.

Im weiteren Verlauf der Diskussion ging es um die Nutzung von Jobtickets. Was dabei auch angeführt wurde: Die Stadt stellt Vier-Fahrten-Karten für den ÖPNV zur Verfügung, so dass Dienstfahrten auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln möglich sind. Diese Möglichkeit werde wohl auch genutzt.

Auf den dritten Punkt meiner Eingabe, mit dem ich die Anschaffung eines übertragbaren Ticket 2000 anrege, ging allerdings niemand ein. Vier-Fahrten-Karten sind ja nur für Wenigfahrer sinnvoll, die Nutzung wird sich somit wohl in engen Grenzen halten.

Das alles habe ich als Zuhörer von der Besuchertribüne verfolgt.

Mein Fazit

Niemand verlor ein Wort darüber, dass die Antworten auf meine Anfrage an der Stadt unvollständig, widersprüchlich oder sogar falsch waren. Im Gegenteil: Es wurden neue Informationen gegeben, die in Widerspruch zu den Antworten auf meine Anfrage stehen.

Die Stadt gab mir damals die Auskunft, es gebe keine Pkw mit Elektroantrieb. Blasch dagegen führte aus, dass sein Dezernat schon überwiegend elektrisch unterwegs sei. Nach Aussage der Stadtverwaltung gibt es keine Tickets für Dienstfahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr, nun stehen angeblich zumindest Vier-Fahrten-Karten zur Verfügung.

Was soll ich nun von alldem halten?

Die Auskünfte, die ich bekommen habe, waren nicht korrekt. Auf meine Eingabe wurde nur ablehnend eingegangen. Es bleibt beim Weiter-so.

Ich werde nun darüber nachdenken, wie ich damit umgehe. Das städtische Fuhrparkmanagement ist für mich damit jedenfalls noch nicht erledigt.