Am 17.11.2024 habe ich der Stadt Mülheim an der Ruhr erneut Fragen zum städtischen Fuhrpark gestellt. Die Frist nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW von maximal einem Monat wurde ausgeschöpft, der Informationsgehalt war dennoch eher gering. Die wichtigsten Informationen kommen später – mit einer Rechnung.
Vorgeschichte
Bereits am 30.05.2024 habe ich einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW an die Stadt Mülheim an der Ruhr gerichtet. Das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt enthält im Handlungsfeld „Vorbildfunktion Stadtverwaltung“ die Maßnahme VS1 „Elektrischer kommunaler Fuhrpark und Fuhrparkmanagement“. Mit meiner Anfrage wollte ich herausfinden, wie es um diese Maßnahme steht. Die Antworten waren wenig erhellend. Die Stadt konnte noch nicht einmal die Zahl der Pkw des städtischen Fuhrparks beziffern. Nach einer ebenfalls wenig erfolgreichen Eingabe an die Stadt habe ich nun einen neuen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW gestellt.
Beiträge auf meiner Internetseite
- zum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.05.2024
- zur Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW vom 11.08.2024
- zur Reaktion der Stadt auf meine Eingabe
Meine zweite Anfrage an die Stadt
Aus den Antworten auf meine erste Anfrage und aus der Diskussion im Umweltausschuss nach meiner Eingabe ergab sich, dass die einzelnen Dezernate bzw. Ämter ihre Fahrzeuge selbst besorgen. Daher konnte die Stadt beispielsweise nicht die Frage nach der Gesamtzahl der Pkw im städtischen Fuhrpark benennen.
Die dezentrale Beschaffung wirft aber neue Fragen auf. Es erschien mir beispielsweise nicht plausibel, dass jedes Dezernat bzw. Amt auch das Leasingunternehmen selbst auswählt. Wenn es aber ein gemeinsames Leasingunternehmen gibt, so meine Überlegung, könnte dieses doch Auskunft über die geleasten Fahrzeuge geben.
Außerdem ist beim Kauf oder Leasing neuer Fahrzeuge das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz zu beachten. Es erschien mir schwer vorstellbar, dass dieses komplexe Gesetz bei einer dezentralen Beschaffung erfüllt werden kann.
Im Wesentlichen ging es mir aber darum, dass alle Fahrzeuge des städtischen Fuhrparks auch eine amtliche Zulassung benötigen. Somit sollten alle erforderlichen Daten bei der städtischen Zulassungsstelle vorhanden und einfach abrufbar sein. Daher habe ich nach einem Teil der dort gemeldeten Daten gefragt.
Diesen neuen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW habe ich am Sonntag, den 17.11.2024, per Mail an die Stadt gestellt. Der Eingang wurde mir am folgenden Montag, den 18.11.2024, bestätigt. Die Antwort erhielt ich genau einen Monat später, am 18.12.2024.
Im Folgenden gebe ich meine Fragen, die Antworten der Stadtverwaltung (kursiv und eingerückt) sowie Anmerkungen von mir wieder.
Datenauszug aus der Zulassungsstelle
1. Datenauszug aus der Zulassungsstelle: In der Zulassungsstelle sollten alle Fahrzeugdaten für den städtischen Fuhrpark vorhanden sein. Bitte stellen Sie mir eine Aufstellung aller Pkw des städtischen Fuhrparks mit folgenden Daten zur Verfügung:
a) das zugeteilte Kennzeichen
b) die Bezeichnung des Amtes (§ 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 FZV)
c) Fahrzeugklasse und Art des Aufbaus (§ 6 Abs. 8 Nr. 1 FZV)
d) Marke, Typ, Variante, Version und Handelsbezeichnung des Fahrzeuges (§ 6 Abs. 8 Nr. 2 FZV)
e) Fahrzeug-Identifizierungsnummer (§ 6 Abs. 8 Nr. 3 FZV)
f) Datum der Erstzulassung oder ersten Inbetriebsetzung des Fahrzeuges (§ 6 Abs. 8 Nr. 5 FZV)
g) Kraftstoffart oder Energiequelle (§ 6 Abs. 8 Nr. 7 Buchst. a FZV)
h) Höchstgeschwindigkeit in Kilometern pro Stunde (§ 6 Abs. 8 Nr. 7 Buchst. b FZV)
i) Hubraum in Kubikzentimetern (§ 6 Abs. 8 Nr. 7 Buchst. c FZV)
j) Masse des in Betrieb befindlichen Fahrzeuges (Leermasse) in Kilogramm (§ 6 Abs. 8 Nr. 7 Buchst. d FZV)
k) Zahl der Achsen und der Antriebsachsen (§ 6 Abs. 8 Nr. 7 Buchst. e FZV)
l) Zahl der Sitzplätze einschließlich Fahrersitz und Zahl der Stehplätze (§ 6 Abs. 8 Nr. 7 Buchst. f FZV)
m) Nennleistung in Kilowatt und Nenndrehzahl in min-1 (§ 6 Abs. 8 Nr. 7 Buchst. h FZV)
n) Abgaswert für Kohlenstoffdioxid in Gramm pro Kilometer (§ 6 Abs. 8 Nr. 7 Buchst. i FZV)
o) Länge, Breite und Höhe jeweils als Maße über alles in Millimetern (§ 6 Abs. 8 Nr. 7 Buchst. j FZV)
p) Standgeräusch in Dezibel (A) mit Drehzahl bei min-1 und Fahrgeräusch in Dezibel (A) (§ 6 Abs. 8 Nr. 7 Buchst. l FZV)
q) die Emissionsklasse, in die das Fahrzeug eingestuft ist, und die Grundlage dieser Einstufung (§ 58 Abs. 1 Nr. 11 FZV)
r) fahrzeugbezogene und halterbezogene Ausnahmegenehmigungen sowie Auflagen oder Hinweise auf solche Genehmigungen und Auflagen (§ 58 Abs. 1 Nr. 23 FZV)
Antwort 1:
Die Frage kann beantwortet werden, jedoch entsteht ein erheblicher Arbeitsaufwand, da Daten zu über 500 Fahrzeugen zusammengetragen und aufbereitet werden müssen. Zu diesem Zweck würden Bearbeitungsgebühren gem. § 11 Abs. 1 IFG NRW fällig, welche durch Sie zu begleichen wären. Durch den hohen Verwaltungsaufwand beläuft sich der Gebührenrahmen auf 300-500 €.
Bitte schreiben Sie mir, falls Sie mit den Gebühren einverstanden sind. Sollten Sie einverstanden sein, kann der Vorgang fortgesetzt werden und die Beantwortung der Frage 1 kann nach einer Bearbeitungszeit erfolgen.
Dass meine Frage nach der gesetzlichen Frist von einem Monat nicht beantwortet wird, sondern nur auf den hohen Verwaltungsaufwand hingewiesen wird, hat mich verwundert. Ich bin davon ausgegangen, dass die Daten im Zulassungsregister nach dem Halter gefiltert und exportiert werden können. Ich habe hierzu am 20.12.2024 per Mail geantwortet. Der inhaltliche Teil meiner Mail:
[...]
Ich bitte ausdrücklich darum, meine Frage 1 zu beantworten, auch wenn dabei Gebühren entstehen sollten.
Ich bin allerdings verwundert, dass Sie erst nach einem Monat darauf hinweisen, dass die Beantwortung der Frage 1 aufwendig ist und dadurch Gebühren entstehen können. Ich hätte erwartet, dass Sie diese Rückfrage (die nach meinem Verständnis noch nicht einmal notwendig gewesen wäre) unverzüglich stellen, so dass meine Frage 1 noch innerhalb der Frist von einem Monat hätte beantwortet werden können.
Tatsächlich hatte ich damit gerechnet, dass die Frage 1 einfach zu beantworten ist, weil es sich lediglich um einen Datenauszug aus dem Zulassungsregister handelt.
Sie schreiben, dass die Daten von mehr als 500 Fahrzeugen zusammengetragen werden müssen. Ich hätte eher 50 als 500 Pkw im städtischen Fuhrpark erwartet. Falls es darum geht, dass die Pkw nachträglich von den anderen Fahrzeugen getrennt werden müssen, ist es für mich auch in Ordnung, wenn Sie die Daten aller Fahrzeuge des städtischen Fuhrparks in der Datei belassen. Falls Sie mehrere Dateien erzeugen (z. B. pro Amt eine), ist es für mich in Ordnung, wenn Sie sie getrennt lassen und ich sie selbst zusammenfüge.
Auch die Aufzählung der angefragten Daten in den Punkten a bis r von Frage 1 ist für mich nicht zwingend abschließend. Wenn es Ihnen die Arbeit erleichtert, kann für jedes Fahrzeug gerne auch der gesamte Datensatz mit allen gespeicherten Daten in der Datei bleiben. Den Aufwand, Daten zu filtern, brauchen Sie nicht zu betreiben, soweit nicht rechtliche Gründe den Ausschluss bestimmter Daten erfordern.
Und selbstverständlich brauchen Sie die Daten auch nicht optisch aufzubereiten. Eine csv-Datei (oder ein anderes gängiges Format) mit eindeutigen Überschriften ist völlig ausreichend.
Ich plane, eine weitere Eingabe zum städtischen Fuhrpark einzureichen. Die nächste Sitzung des Umweltausschusses ist am 31.01.2025. Meine Eingabe müsste der Stadt zwei Wochen vorher vorliegen. Für mich heißt das, dass ich sie am Wochenende 11./12. Januar 2025 fertigstellen muss. Ich wäre Ihnen daher dankbar, wenn die Daten vorher vorliegen würden.
[...]
Datenauszug vom Leasingunternehmen
2. Datenauszug vom Leasingunternehmen: Erfolgt die Auswahl des Leasingunternehmen dezentral in den einzelnen Ämtern oder Dezernaten? Falls nein: Bitte fordern Sie bei dem oder den Leasingunternehmen eine Aufstellung der geleasten Fahrzeuge mit den folgenden Daten an und stellen Sie sie mir zur Verfügung:
a) das zugeteilte Kennzeichen
b) Fahrzeug-Identifizierungsnummer
c) vereinbarte Kilometerleistung
d) monatliche Leasingrate
e) Leasingende
Antwort 2:
Datenauszug vom Leasingunternehmen
Die Auswahl des Leasingunternehmens erfolgt dezentral in den einzelnen Ämtern bzw. Dezernate
Ich finde es sehr überraschend, dass die Stadt Mülheim nicht einmal das Leasingunternehmen zentral vorgibt, sondern jedes Amt bzw. Dezernat sein eigenes Süppchen kocht. Das kann auch unter Kostengesichtspunkten nicht sinnvoll sein.
Tankbelege
3. Tankbelege: Erfolgt die Begleichung der Tankrechnungen für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor dezentral? Falls nein: Bitte listen Sie die Summe der angefallenen monatlichen Tankrechnungen der letzten 24 Kalendermonate über alle Fahrzeuge mit folgenden Angaben auf:
a) Kraftstoffmenge (Summe pro Monat)
b) Zahlbetrag (Summe pro Monat)
Antwort 3:
Die Begleichung der Tankbelege für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor erfolgt dezentral.
Meine Hoffnung, dass zumindest die Tankbelege an einer zentralen Stelle auflaufen, so dass der gesamte Kraftstoffverbrauch abrufbar ist, hat sich leider auch nicht erfüllt. Auch hier stellt sich die Frage, ob eine dezentrale Begleichung der Tankrechnungen effizient ist.
Das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz
4. Daten nach dem SaubFahrzeugBeschG: Erfolgt die Prüfung der Anforderungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz sowie die Berichterstattung an das Land NRW dezentral in den einzelnen Ämtern oder Dezernaten?
4.1. Falls ja: Wie wird sichergestellt, dass in den einzelnen Ämtern das notwendige Wissen vorhanden ist, um die Anforderungen einzuhalten?
4.2. Falls nein: Bitte stellen Sie mir die Informationen zur Verfügung, die Sie dem Land NRW zuletzt gemeldet haben.
Antwort 4:
Daten nach dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz
Die Prüfung der Anforderungen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes erfolgt dezentral in den einzelnen Ämtern oder Dezernaten. Das Gesetz betrifft verschiedene Vergabeverfahren. Konkret zählen hierzu auch der Kauf, das Leasing sowie die Anmietung eines Fahrzeuges im Anwendungsbereich der Vergabeverordnung und dem Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Für diese Ausschreibungsarten sind Schwellenwerte gemäß der Richtlinie 2014/24/EU definiert. Für öffentliche Auftraggeber liegt der Schwellenwert bei 215.000 €. Ausschreibungen, die unterhalb dieser Schwellenwerte liegen, sind von den Mindestzielen des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz nicht betroffen.
Da die Ausschreibungen unterhalb des Schwellenwertes liegen, sind weitere Kenntnisse nicht notwendig.
An dieser Stelle kommen neue Zweifel aus.
Zum einen sehe ich einen Widerspruch: Die Stadt Mülheim weiß nicht, wer wann welche Fahrzeuge beschafft, legt sich aber darauf fest, dass alle Beschaffungen unterhalb des Schwellwertes liegen.
Zum anderen stellt sich eine rechtliche Frage: Gilt der Schwellwert für die Stadt insgesamt oder für jeden einzelnen Beschaffungsvorgang? Wird das Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz mit der dezentralen Beschaffung der Fahrzeuge möglicherweise unzulässigerweise umgangen?
Für diese Fragen müsste ich mich tiefer mit der Thematik beschäftigen, was mir bis zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses aber sicher nicht gelingen wird.
Wie geht es weiter?
Die Antworten der Stadtverwaltung erwecken erneut den Eindruck, dass auf Zeit gespielt wird. Der Hinweis, dass der Datenauszug aus dem Zulassungsregister mit höherem Verwaltungsaufwand verbunden ist, hätte sicherlich auch früher kommen können. Immerhin sieht § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW vor, dass die Informationen „unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden“ sollen. Ob es wirklich angemessen ist, für den Datenauszug Gebühren von bis zu 500 € zu erheben, sei dahingestellt. Zumindest wurde bereits in Aussicht gestellt, dass die Frage beantwortet werden kann.
Ich bereite in der Zwischenzeit meine zweite Eingabe an die Stadt Mülheim an der Ruhr vor. Der Kern meiner ersten Eingabe, die Beschränkung der Beschaffung neuer Fahrzeuge, wurde von der Stadt bisher nicht aufgegriffen. Dieser Punkt wird der zentrale Teil meiner zweiten Eingabe sein – verbunden mit einer Beschwerde über den doch eher widerwilligen Umgang mit meinen bisherigen Anfragen und der ersten Eingabe.