Am 11.08.2024 habe ich eine Eingabe zum städtischen Fuhrpark an die Stadt Mülheim an der Ruhr gerichtet. Eine offizielle Antwort steht bis heute aus. In der Sitzung des Umweltausschusses vom 17.09.2024 wurde ein Teil meiner Eingabe behandelt. Aus Sicht der Stadt ist das Thema mit Veröffentlichung der Niederschrift vermutlich erledigt, aus meiner Sicht dagegen nicht.
Vorgeschichte
Da die Stadt Mülheim an der Ruhr auf Anfrage weder den Bestand an Pkw noch die Auslastung beziffern konnte, habe ich im August eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW an die Stadt gerichtet, in der ich anrege, Neuanschaffungen bis zur Erarbeitung eines Konzeptes auszusetzen. Diese Eingabe wurde am 17.09.2024 im Umweltausschuss behandelt.
Beiträge auf meiner Internetseite
- zum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.05.2024
- zur Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW vom 11.08.2024
- zu meinen Eindrücken von der Sitzung des Umweltausschusses vom 17.09.2024
Keine offizielle Antwort auf meine Eingabe
Nach § 26 der Hauptsatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr „wird die Petentin oder der Petent von der Verwaltung über die Stellungnahme zu seiner Eingabe unterrichtet, im Regelfall durch Übersendung des entsprechenden Auszugs aus der unterzeichneten Niederschrift über die Sitzung.” Zwar wurde mir Mitte Oktober über ein Mitglied des Umweltausschusses ein Auszug aus dem Protokollentwurf zugeleitet. Für mich war aber nicht erkennbar, wie belastbar der Entwurf bereits war. Zudem behandelte er auch nur den ersten Teilaspekt meiner Eingabe, nämlich die Anregung, eine Bestandsaufnahme durchzuführen und ein Konzept zum städtischen Fuhrpark zu erstellen. Die beiden anderen Aspekte, nämlich die Beschränkung von Neuanschaffungen und die erweiterte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs, wurden gar nicht behandelt.
Daher wollte ich die offizielle Antwort der Stadtverwaltung abwarten. Als ich einige Wochen später noch keine Antwort hatte, habe ich mir das damit erklärt, dass ich den Auszug aus der Niederschrift erst erhalte, wenn sie vom Umweltausschuss verabschiedet ist. Am 12.11.2024 fand die nächste Sitzung des Umweltausschusses statt. Die Niederschrift der Sitzung vom 17.09.2024 wurde zur Kenntnis genommen. Somit dürfte es nun keine Änderungen mehr geben. Mehr als fünf Wochen danach habe ich aber immer noch keine Reaktion der Stadtverwaltung bekommen – vermutlich, weil die Niederschrift öffentlich ist und ich mir die Stellungnahme der Stadt selbst heraussuchen kann.
Das passt zu dem, was ich in meinem Beitrag direkt nach der Sitzung des Umweltausschusses im September geschildert habe. Ich wurde nicht zur Sitzung eingeladen, sondern nur über die Sitzung informiert. Nun wurde mir keine Stellungnahme der Stadt zugeschickt, sondern ich soll sie mir selbst suchen.
Links im Ratsinformationssystem
- zur Sitzung des Umweltausschusses vom 17.09.2024 [Archiv]
- zum Tagesordnungspunkt meiner Eingabe [Archiv]
- direkt zur Niederschrift
Auszug aus der Niederschrift
Ich gebe hier den entsprechenden Auszug aus der Niederschrift der Sitzung des Umweltausschusses vom 17.09.2024 wörtlich wieder. Der von mir eingerückte Teil dürfte die offizielle Antwort der Stadt auf meine Eingabe darstellen. Wie oben bereits dargestellt, wird nur auf den ersten Teil meiner Eingabe eingegangen. Eine Beschränkung von Neuanschaffungen oder die verstärkte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs werden nicht behandelt.
Hier nun die Niederschrift. Die Einrückung der Stellungnahme der Stadtverwaltung habe ich vorgenommen, die anderen Hervorhebungen sowie einzelne Tippfehler stimmen mit dem Original überein.
4. Eingabe gem. § 24 GO NRW zur Thematik "E-2024-1 Kommunaler Fuhrpark"
Vorlage: B 24/0529-01
Beratungsverlauf:
Die Verwaltung gab folgende Stellungnahme hierzu ab:
Herr Hagemann stellte am 30.05.2024 eine umfangreiche Anfrage, im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes, zum kommunalen Fuhrparkmanagement im Zusammenhang mit der Maßnahme des Integrierten Klimaschutzkonzeptes. Die Stabsstelle Klimaschutz und Klimaanapassung beantwortete die Fragen, nach Einholung von Stellungnahmen ebenfalls betroffener Fachämter.
Die Erstellung eines Konzeptes zum betrieblichen Mobilitätsmanagement ist Voraussetzung für die koordinierte Planung von Mobilität in der Verwaltung. Als Maßnahme VS 1 ist dies auch bereits Gegenstand des Beschlusses zum Integrierten Klimaschutzkonzept (V23/0562-01). Die Stabsstelle Klimaschutz und Klimaanpassung arbeitet derzeit, gemeinsam mit weiteren Fachämtern an der Umsetzungsplanung des Klimaschutzkonzeptes. Die Maßnahme betriebliches Mobilitätsmanagement- dies umfasst auch den kommunalen Fuhrpark- ist Bestandteil der Projektplanung. Nach den Angaben des Personal- und Organisationsamtes ist das Thema betriebliches Mobilitätsmanagement derzeit Prüfgegenstand der Gemeindeprüfungsanstalt NRW, eine Bewertung dazu wird Ende 2024 erwartet. Dieses Ergebnis wird abgewartet um unnötige Doppelarbeit zu vermeiden. Auf Basis des Ergebnisses wird eine weitere Bearbeitung des Themas stattfinden, soweit es die Ressourcen der Stadtverwaltung zulassen.
Zusätzlich ist zu beachten, dass der kommunale Fuhrpark überwiegend dezentral durch die Fachämter verwaltet wird. Die Erfassung des Fahrzeugbestandes und die Durchführung einer Bedarfsanalyse erfordern einen großen Aufwand, ebenso wie die Konzepterstellung, bei der häufig externe Gutachter einbezogen werden.
Frau Vorsitzende Erd merkte an, dass viele Ämter ihre Fahrzeuge bereits umgestellt haben.
Herr Cremer sah darin einen enormen Aufwand. Er war jedoch der Meinung, dass sich dies lohne, um ungenutzte Kapazitäten ausfindig machen zu können.
Herr Beigeordneter Blasch teilte mit, dass das Dezernat VI bereits größtenteils elektrische Fahrzeuge nutze. Das Amt für Grünflächenmanagement und Friedhofswesen sowie der Bauhof nutzen teilweise für Arbeitsfahrzeuge noch Dieselfahrzeuge. Außerdem werden, dort wo es machbar sei, ein Lasten-E-Bike sowie normale E-Bikes als Dienstfahrzeuge oder der ÖPNV dienstlich genutzt.
Herr Kampermann (CDU) fragte nach, ob es für städtische Mitarbeiter Zuschüsse bei E-Bikes oder D-Tickets gebe. Herr Blasch verneinte dies. Das 49 €-Ticket sei in vielen Fällen von großem Vorteil.
Frau Erd erkundigte sich bei Frau Marx (Stabsstelle Klimaschutz und Klimaanpassung), ob ein vergünstigtes Ticket im Klimaschutzkonzept angedacht sei. Frau Marx antwortete, dass dies bisher nicht der Fall sei und geklärt werden müsse.
Frau Bresa (Amt für Umweltschutz) erläuterte, dass es bereits die Möglichkeit eines vergünstigten Firmentickets gebe. Außerdem nutzen viele Mitarbeiter ihre privaten Fahrräder für dienstliche Fahrten.
Beschluss:
Die Stellungnahme der Verwaltung wurde zur Kenntnis genommen.
Mein Fazit
Insgesamt ist der Umgang von Stadtverwaltung und Politik mit meiner Eingabe enttäuschend. Der Kern meiner Eingabe, nämlich die Aussetzung von Neuanschaffungen, wurde gar nicht behandelt. Offiziell wurde mir die Stellungnahme der Stadt noch nicht einmal zugestellt.
Die nächste Sitzung des Umweltausschusses ist für den 31.01.2025 vorgesehen. Mit einer erneuten Eingabe werde ich zu erreichen versuchen, dass auch die Aussetzung von Neuanschaffungen behandelt wird.