Auch nach acht Wochen ist meine zweite Anfrage zum kommunalen Fuhrpark an die Stadt Mülheim an der Ruhr nicht vollständig beantwortet. Da es bis zur nächsten Sitzung des Umweltausschusses nur noch knapp drei Wochen sind, habe ich dennoch heute eine neue Eingabe an die Stadt gerichtet. Das Ziel ist weiterhin: Der kommunale Fuhrpark ist im Sinne des Integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt zu verkleinern und zu elektrifizieren.
Vorgeschichte
Das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt enthält im Handlungsfeld „Vorbildfunktion Stadtverwaltung“ die Maßnahme VS1 „Elektrischer kommunaler Fuhrpark und Fuhrparkmanagement“. Am 30.05.2024 habe ich einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW an die Stadt Mülheim an der Ruhr gerichtet. Viele Fragen sind offen geblieben, und aus den Antworten ging nicht hervor, dass die Maßnahme aktiv angegangen wird. Daraufhin habe ich eine Eingabe an die Stadt gerichtet, mit der ich eine Elektrifizierung und Verkleinerung des städtischen Fuhrparks angeregt habe. Auf Teile dieser Eingabe ist die Stadt nicht weiter eingegangen. Am 17.11.2024 habe ich weitere Fragen an die Stadt gerichtet, die bisher nicht vollständig beantwortet sind.
Beiträge auf meiner Internetseite
- zum Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 30.05.2024
- zur Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW vom 11.08.2024
- zur Reaktion der Stadt auf meine Eingabe
- zum zweiten Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 17.11.2024
Meine zweite Eingabe an die Stadt
Meine zweite Eingabe besteht aus drei Beschwerden und einer Anregung.
In den Beschwerden geht es um die unzureichende Beantwortung meiner Anfragen, die formale Bearbeitung meiner ersten Eingabe und die inhaltliche Behandlung des Themas im Umweltausschuss.
Kern der Eingabe ist aber die Anregung, den kommunalen Fuhrpark zu verkleinern und zu elektrifizieren.
Im Folgenden gebe ich den Text meiner Eingabe wörtlich wieder. Die Eingabe enthält als Anlage die Antworten der Stadt auf meine Fragen vom 17.11.2024. Diese habe ich bereits im vorangehenden Beitrag veröffentlicht (der letzte Link in der Auflistung oben), so dass ich sie hier nicht erneut wiedergebe.
Der Text meiner Eingabe
Stadt Mülheim an der Ruhr
per E-Mail an:
12. Januar 2025
Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung NRW
E-2025-1 Kommunaler Fuhrpark
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dieser Eingabe rege ich die Beschränkung der Neu- und Ersatzbeschaffung von Pkw des kommunalen Fuhrparks an. Zugleich beschwere ich mich über die Behandlung meiner bisherigen Fragen und Anregungen.
Einleitung
Am 30.05.2024 habe ich einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW („erste Anfrage“) an die Stadt gerichtet, der am 09.07.2024 von der Stabsstelle Klimaschutz und Klimaanpassung („Stabsstelle“) beantwortet wurde. Thema waren die Pkw im kommunalen Fuhrpark.
Auf Basis der Antworten habe ich am 11.08.2024 eine Eingabe („erste Eingabe“) eingereicht, die am 17.09.2024 im Ausschuss für Umwelt und Energie („Umweltausschuss“) behandelt wurde. Die Eingabe (inkl. der Anlage mit den Fragen und Antworten der ersten Anfrage) ist im Ratsinformationssystem als Vorlage B 24/0529-01 abrufbar.
Link zur Sitzungsseite im Bürgerinformationssystem mit Vorlage und Niederschrift: https://ratsinfo.muelheim-ruhr.de/public/to010?SILFDNR=16164
Da weiterhin Fragen offen waren, habe ich am 17.11.2024 einen weiteren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW („zweite Anfrage“) gestellt, der am 18.12.2024 von der Stabsstelle beantwortet wurde. Die Fragen und Antworten sind beigefügt.
Mit diesem Schreiben reiche ich drei Beschwerden und eine Anregung ein. Meine drei Beschwerden betreffen die aus meiner Sicht unzureichende Behandlung der ersten und zweiten Anfrage und der ersten Eingabe. Schwerpunkt dieser zweiten Eingabe ist aber die Anregung, mit der ich diejenigen Teile meiner ersten Eingabe erneut aufgreife, die bisher nicht behandelt wurden.
Erste Beschwerde: Behandlung meiner Anfragen
Wie bereits in der ersten Eingabe dargestellt, waren die Antworten auf meine erste Anfrage unvollständig und teilweise widersprüchlich. Rückfragen, mit denen ich auf die Widersprüchlichkeit hingewiesen habe, haben nicht zu Korrekturen geführt.
Bei meiner zweiten Anfrage wurde die erste Frage, die für mich am wichtigsten war, nicht beantwortet. Es wurde vielmehr darauf hingewiesen, dass die Antwort aufwendig sei und Gebühren auslösen werde. Dieser Hinweis kam allerdings erst mit der Antwort auf die anderen Fragen, also einen Monat nach der Anfrage. Bis heute, acht Wochen nach der Einreichung, ist diese Frage nicht beantwortet, obwohl ich am 20.12.2024 (also innerhalb von zwei Tagen) bestätigt habe, dass ich trotz möglicher Gebühren weiterhin um die Beantwortung bitte.
Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW sollen die Information „unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden.“ Das ist in beiden Fällen nicht erfolgt: Beide Anfragen wurden nicht vollständig innerhalb eines Monats beantwortet.
Zweite Beschwerde: Bearbeitung meiner ersten Eingabe
Meine erste Eingabe wurde als Beschwerde eingestuft, obwohl ich sie als Anregung gekennzeichnet habe. Mir ist nicht klar, ob das Einfluss auf die weitere Bearbeitung hatte.
Nach § 26 Abs. 3 der Hauptsatzung lädt die Verwaltung „die Petentin oder den Petenten unter Beifügung der Tagesordnung zu der Sitzung ein, in der die Behandlung der Eingabe erfolgt.“ Ich wurde über die öffentliche Sitzung des Umweltausschusses informiert, aber nicht eingeladen. Daher habe ich sie mangels anderer Informationen nur als Zuschauer von der Besuchertribüne verfolgt.
Weiter regelt § 26 Abs. 3 der Hauptsatzung, dass „die Petentin oder der Petent von der Verwaltung über die Stellungnahme zu seiner Eingabe unterrichtet [wird], im Regelfall durch Übersendung des entsprechenden Auszugs aus der unterzeichneten Niederschrift über die Sitzung.“ Das ist bisher nicht erfolgt.
Zwar habe ich Mitte Oktober auf inoffiziellem Wege einen Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift erhalten, es war aber nicht ersichtlich, ob noch Änderungen zu erwarten waren.
Letztlich musste ich mir die in der Folgesitzung des Umweltausschusses verabschiedete Niederschrift selbst im Ratsinformationssystem suchen.
Dritte Beschwerde: Inhaltliche Behandlung meiner ersten Eingabe
Auch inhaltlich wurde meine Eingabe unzureichend behandelt. Die Stellungnahme der Stadtverwaltung bezog sich nur auf den ersten Punkt meiner Eingabe. Die beiden weiteren Punkte wurden weder in der Stellungnahme noch während der Sitzung des Umweltausschusses behandelt und sind daher bis heute offen. Daher greife ich sie erneut auf und komme zum Schwerpunkt dieser Eingabe.
Anregung: Reduzierung des Bestands an Pkw mit Verbrennungsmotor
Die erste und zweite Anfrage sowie die Diskussion im Umweltausschuss zu meiner ersten Eingabe haben zumindest die folgenden Erkenntnisse gebracht: Die Beschaffung der Pkw für den kommunalen Fuhrpark erfolgt dezentral durch die einzelnen Ämter oder Dezernate. Wenn ein Leasingvertrag ausläuft, wird das entsprechende Fahrzeug in den meisten Fällen durch ein neues Fahrzeug mit Verbrennungsmotor ersetzt. Es gibt keine zentrale Bedarfsprüfung.
Die Vorbildfunktion der Stadtverwaltung wird im Integrierten Klimaschutzkonzept der Stadt als eines von sieben Handlungsfeldern genannt. Die erste darunter genannte Maßnahme hat die Bezeichnung „Elektrischer kommunaler Fuhrpark und Fuhrparkmanagement“.
Obwohl das Klimaschutzkonzept bereits über ein Jahr alt ist, werden in den meisten Dezernaten dennoch weiterhin routinemäßig Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor angeschafft. Es gibt keine erkennbaren Bemühungen, den Fuhrpark zu reduzieren oder systematisch auf Elektrofahrzeuge überzugehen. Öffentliche Verkehrsmittel werden für Dienstfahrten offenbar nur sporadisch genutzt.
Das ist weder im Hinblick auf den Klimaschutz noch im Hinblick auf den städtischen Haushalt hinnehmbar. Die Pkw im städtischen Fuhrpark werden pro Jahr vermutlich Emissionen von mehreren hundert Tonnen CO2-Äquivalenten und Kosten von mehreren hunderttausend Euro verursachen. Mit einer Verkleinerung des Fuhrparks könnten Emissionen und Kosten reduziert werden. Die Haushaltslage der Stadt kann also nicht als Argument gegen eine solche Maßnahme dienen.
Da die Einrichtung eines kommunalen Mobilitätsmanagements noch eine geraume Zeit dauern könnte, greife ich die Anregung aus meiner ersten Eingabe auf, wandele sie aber aufgrund der bisherigen Erkenntnisse ab.
Ich rege an:
Neu- und Ersatzbeschaffungen von Pkw des kommunalen Fuhrparks werden eingeschränkt.
Bis zur Einrichtung des kommunalen Mobilitätsmanagements werden Neu- und Ersatzbeschaffungen so weit reduziert, dass der Bestand an Pkw des bestellenden Amtes oder Dezernates zum Ende eines Kalenderjahres um mindestens 20 % unter dem Bestand zum Ende des vorangehenden Kalenderjahres liegt.
Die neuen Fahrzeuge werden mit elektrischem Antrieb bestellt. Außerdem wird eine niedrigere Fahrzeugklasse gewählt.
Soweit Ausnahmen von diesen Regeln erforderlich sind, entscheidet der Verwaltungsvorstand in jedem Einzelfall.
Außerdem beschafft die Stadt für Dienstfahrten ein übertragbares Ticket 2000 des VRR. Bei entsprechender Nutzung werden weitere Tickets erworben.
Ich möchte die Anregung bei der Sitzung des entsprechendem Gremiums (m. E. wieder der Umweltausschuss mit Sitzungstermin 31.01.2025) gerne kurz erläutern.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Hagemann